Steuern auf Zypern: Der komplette Überblick 2026
Zypern gilt als eines der attraktivsten Steuerländer innerhalb der EU - und das aus gutem Grund. Wer seinen steuerlichen Wohnsitz auf die Mittelmeerinsel verlagert, profitiert von einer Körperschaftsteuer von nur 15 %, steuerfreien Dividenden und einem progressiven Einkommensteuersystem mit einem Freibetrag von bis zu 22.000 Euro. Dieser Artikel liefert dir den vollständigen Überblick über alle relevanten Steuerarten, Regelungen und die wichtigsten Neuerungen der Steuerreform 2026.

Das Wichtigste in Kürze
• Körperschaftsteuer nur 15 %: Unternehmen in Zypern zahlen lediglich 15 % auf ihren Jahresgewinn - kein Vergleich zu deutschen Spitzensteuersätzen.
• Einkommensteuerfreibetrag bis 22.000 Euro: Natürliche Personen zahlen auf Einkommen bis 22.000 Euro pro Jahr keine Einkommensteuer.
• Non-Dom-Status für 17 Jahre: Ausländer mit steuerlichem Wohnsitz auf Zypern erhalten auf Antrag den Non-Dom-Status, der Dividenden, Zinsen und Kapitalerträge für 17 Jahre steuerfrei stellt.
• 60-Tage-Regel ermöglicht Flexibilität: Seit 2017 reichen unter bestimmten Voraussetzungen bereits 60 Aufenthaltstage pro Jahr aus, um in Zypern steuerpflichtig zu werden.
• Steuerreform 2026 bringt wichtige Änderungen: Die Special Defence Contribution auf Mieteinnahmen wurde abgeschafft, Kryptowährungen unterliegen einer neuen Pauschalsteuer von 8 % und der Verlustvortrag wurde auf 7 Jahre verlängert.
Meine Anwälte und ich sind vor Ort.
Planst Du gerade deine Auswanderung nach Zypern und möchtest die Steuern dort optimal gestalten? Wir sind vor Ort in Zypern und unterstützen dich gerne bei den nächsten Schritten - persönlich, kompetent und auf Deutsch.

Einführung
Die schnelle Antwort
Zypern besteuert Unternehmensgewinne mit einer Körperschaftsteuer von 15 % und erhebt keine Gewerbesteuer. Privatpersonen profitieren von einem Einkommensteuerfreibetrag von bis zu 22.000 Euro jährlich sowie - im Rahmen des Non-Dom-Status - von vollständig steuerfreien Dividenden und Kapitalerträgen für bis zu 17 Jahre. Damit gehört Zypern zu den steuerlich attraktivsten EU-Mitgliedstaaten für Unternehmer und Auswanderer.
Steuerlicher Wohnsitz auf Zypern: Die Voraussetzungen
Bevor du von den Steuervorteilen Zyperns profitieren kannst, musst du deinen steuerlichen Wohnsitz offiziell auf die Insel verlagern. Das klingt komplizierter als es ist. Als EU-Bürger benötigst du dafür einen gültigen Reisepass, einen Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für eine Unterkunft auf Zypern sowie eine zyprische Steuernummer, die nach erfolgreicher Immigration – dem sogenannten Yellow Slip – beantragt werden kann. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, um als steuerlich ansässig in Zypern zu gelten.
Die klassische 183-Tage-Regel besagt: Wer sich mindestens 183 Tage pro Kalenderjahr in Zypern aufhält, gilt automatisch als Steuerinländer. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es jedoch eine deutlich flexiblere Alternative: die 60-Tage-Regel. Sie greift, wenn du dich mindestens 60 Tage in Zypern aufhältst, in keinem anderen Land länger als 182 Tage pro Jahr bist, in keinem anderen Land steuerlich registriert bist, auf Zypern über einen Wohnsitz (gemietet oder gekauft) verfügst und entweder eine Zypern Limited besitzt, ein Gewerbe angemeldet hast oder bei einer zyprischen Firma angestellt bist. Diese Kombination macht Zypern besonders attraktiv für ortsunabhängige Unternehmer und digitale Nomaden.
Einkommensteuer auf Zypern: Progressiv und moderat
Das zyprische Einkommensteuersystem ist progressiv gestaltet – je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der entscheidende Unterschied zu Deutschland liegt jedoch im Freibetrag und den deutlich niedrigeren Steuerstufen. Einkommen bis 22.000 Euro pro Jahr sind vollständig steuerfrei. Das betrifft sowohl Arbeitnehmer als auch Geschäftsführer einer Limited, die sich ein Gehalt auszahlen.
| Jahreseinkommen | Steuersatz | Steuerbelastung (kumuliert) |
|---|---|---|
| 0 € – 22.000 € | 0 % | steuerfrei |
| 22.001 € – 32.000 € | 20 % | 2.000 € |
| 32.001 € – 42.000 € | 25 % | 4.500 € |
| 42.001 € – 72.000 € | 30 % | 13.500 € |
| ab 72.001 € | 35 % | – |
Ein praktisches Rechenbeispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro zahlst du in Zypern insgesamt 4.000 Euro Einkommensteuer. Die ersten 22.000 Euro sind steuerfrei, auf die nächsten 10.000 Euro (bis 32.000 €) fallen 20 % an (2.000 €), und auf die verbleibenden 8.000 Euro (bis 40.000 €) werden 25 % fällig (2.000 €). Mieteinnahmen aus zyprischen Immobilien werden nach Abzug einer Pauschale von 20 % ebenfalls nach dieser Tabelle besteuert. Freiberufler zahlen zusätzlich 15,6 % Sozialabgaben auf ihre Einnahmen.
Körperschaftsteuer und Unternehmensbesteuerung
Für Kapitalgesellschaften – also in erster Linie die Zypern Limited – gilt eine Körperschaftsteuer von 15 % auf den weltweiten Jahresgewinn. Das ist weniger als ein Drittel des deutschen Spitzensteuersatzes und macht Zypern zu einem der attraktivsten Unternehmensstandorte innerhalb der EU. Hinzu kommt: Zypern erhebt keine Gewerbesteuer, was die Gesamtbelastung weiter senkt.
Besonders vorteilhaft ist die sogenannte IP-Box-Regelung: Einkünfte aus geistigem Eigentum – also Lizenzen, Patente und ähnliche Rechte – werden mit einem effektiven Steuersatz von nur 3,0 % besteuert. Für Unternehmen im Bereich Software, Technologie oder Markenlizenzen ist das ein enormer Vorteil. Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren wie Aktien sind für zyprische Unternehmen vollständig von der Körperschaftsteuer ausgenommen. Verluste können seit der Steuerreform 2026 bis zu 7 Jahre vorgetragen werden (zuvor 5 Jahre).
Der Non-Dom-Status: Das Herzstück der Zypern-Steuervorteile
Das wohl wichtigste Instrument für Auswanderer und Unternehmer ist der sogenannte Non-Dom-Status (»Resident but not Domiciled«). Dieses Gesetz wurde im Juli 2015 in Kraft gesetzt und bietet ausländischen Zuzüglern für einen Zeitraum von 17 Jahren umfangreiche Steuerfreiheiten. Konkret bedeutet das: Dividenden aus in- und ausländischen Unternehmen, Zinserträge sowie Kapitalgewinne aus Wertpapierhandel sind vollständig steuerfrei. Die bisher erhobene Special Defence Contribution (SDC) entfällt für Non-Dom-Personen auf diese Einkunftsarten.
Den Non-Dom-Status erhältst du, wenn du als Ausländer die Immigration in Zypern abgeschlossen hast (Yellow Slip), eine zyprische Steuernummer besitzt und die Voraussetzungen der 183-Tage-Regel oder der 60-Tage-Regel erfüllst. Nach Ablauf der 17 Jahre gilt man als in Zypern domiziliert. Seit der Steuerreform 2026 besteht jedoch die Möglichkeit, den Non-Dom-Status gegen eine Pauschalgebühr von 250.000 Euro um jeweils 5 Jahre zu verlängern. Alternativ kann der Status nach einem Wegzug von mindestens 3 Jahren erneut beantragt werden.
| Einkunftsart | Ohne Non-Dom-Status | Mit Non-Dom-Status |
|---|---|---|
| Dividenden (In-/Ausland) | SDC-pflichtig | steuerfrei |
| Zinserträge | SDC-pflichtig | steuerfrei |
| Aktiengewinne | steuerfrei | steuerfrei |
| Mieteinnahmen (ab 2026) | SDC abgeschafft | SDC abgeschafft |
| Arbeitseinkommen bis 22.000 € | steuerfrei | steuerfrei |
Rentenbesteuerung auf Zypern
Die Besteuerung von Renten auf Zypern ist ein Thema, das viele Auswanderer beschäftigt – und das zu Recht, denn die Regelungen unterscheiden sich je nach Herkunftsland erheblich. Grundsätzlich gilt: Ausländische Renteneinkünfte bis 5.000 Euro jährlich sind in Zypern steuerfrei. Beträge darüber werden mit einem günstigen Pauschalsatz von 5 % besteuert. Alternativ können Rentner ihre Bezüge dem Gesamtjahreseinkommen hinzurechnen und nach der regulären Einkommensteuertabelle versteuern – je nachdem, was günstiger ist.
Ein wichtiger Sonderfall betrifft deutsche Staatsrenten und Pensionen: Diese müssen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Zypern grundsätzlich in Deutschland versteuert werden, auch wenn der Rentner seinen Wohnsitz in Zypern hat. Österreichische und Schweizer Rentner hingegen haben die freie Wahl zwischen der günstigen Rentenbesteuerungstabelle und der regulären Einkommensteuertabelle auf Zypern. Zahlungen aus einer deutschen betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente) können hingegen in Deutschland steuerfrei ausgezahlt und dann auf Zypern nach den dortigen günstigen Sätzen versteuert werden. Für Rentenempfänger mit einem S1-Zertifikat entfällt zudem die Pflicht zur Zahlung des NHS-Beitrags auf Renteneinkünfte.
Gesundheitssystem (GESY/NHS) und weitere Abgaben
Seit März 2019 gibt es in Zypern ein solidarisches staatliches Gesundheitssystem, bekannt als GESY oder NHS (National Health System). Auf Basis des weltweiten Einkommens – inklusive Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen und Renten – werden bis zu einem Höchstbetrag von 180.000 Euro jährlich 2,65 % für das Gesundheitssystem fällig. Das entspricht maximal 4.770 Euro pro Jahr. Selbstständige zahlen einen etwas höheren Satz von 4,00 %. Diese Abgabe gilt auch für Personen mit Non-Dom-Status.
Für Arbeitnehmer in zyprischen Unternehmen fallen insgesamt 20,3 % Sozialabgaben an, bezogen auf ein Jahreseinkommen bis zu 68.904 Euro. Davon trägt der Arbeitgeber 12,0 % und der Arbeitnehmer 8,8 %. Für Renten und Pensionen sind auf Zypern grundsätzlich keine Sozialabgaben zu entrichten.
Die Steuerreform 2026: Was hat sich geändert?
Die zyprische Steuerreform 2026 brachte eine Reihe bedeutender Neuerungen, die du kennen solltest. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Krypto-Besteuerung (neu): Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Gewinne aus dem Verkauf, Tausch oder der Schenkung von Kryptowährungen einer Pauschalsteuer von 8 %. Verluste können nur mit Gewinnen desselben Steuerjahres verrechnet werden, ein Verlustvortrag ist nicht möglich. Mining-Erträge unterliegen der regulären Einkommensteuer.
- SDC auf Mieteinnahmen abgeschafft: Die bisherige Special Defence Contribution auf Mieteinnahmen von 2,25 % wurde vollständig gestrichen – auch für Personen ohne Non-Dom-Status.
- SDC auf Dividenden gesenkt: Von 17 % auf 5 % reduziert, und sie fällt nur noch bei tatsächlicher Ausschüttung an.
- Deemed Dividend Distribution (DDD) abgeschafft: Diese fiktive Dividendenausschüttung für nicht ausgeschüttete Gewinne entfällt für Gewinne ab 2026.
- Verlustvortrag verlängert: Von 5 auf 7 Jahre ausgedehnt.
- Non-Dom verlängerbar: Nach 17 Jahren kann der Status gegen eine Pauschalgebühr von 250.000 Euro um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
- Kapitalertragssteuer Immobilien: 20 % auf Gewinne aus Immobilienverkäufen; erhöhte Freibeträge: 30.000 € allgemein, 150.000 € bei Hauptwohnsitz (mind. 5 Jahre Nutzung), 50.000 € für landwirtschaftliche Flächen.
Mehrwertsteuer, Stempelsteuer und weitere Steuerarten
Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Zypern beträgt 19 % (Stand Januar 2026). Ermäßigte Sätze von 9 % und 5 % gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Vollständig von der Mehrwertsteuer befreit sind Leistungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Postdienste, Lotterien und kulturelle Angebote gemeinnütziger Organisationen. Die Stempelsteuer wurde durch die Reform 2026 weitgehend abgeschafft, was insbesondere bei Vertragsabschlüssen eine spürbare Entlastung bringt.
Wer aus Deutschland nach Zypern auswandert und dort mindestens 10 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, muss zudem die Wegzugsbesteuerung beachten. Diese greift, wenn der Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlagert wird und in den letzten 5 Jahren Beteiligungen von mindestens 1 % gehalten wurden. Es gibt jedoch legale Möglichkeiten, die Wegzugsbesteuerung zu minimieren oder zu vermeiden – eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater ist hier unerlässlich.
Du planst deinen Umzug nach Zypern?
Planst Du gerade deine Auswanderung nach Zypern und möchtest die Steuern dort optimal gestalten? Wir sind vor Ort in Zypern und unterstützen dich gerne bei den nächsten Schritten - persönlich, kompetent und auf Deutsch.
Deine Checkliste
Phase 1: Vorbereitung in Deutschland (3-6 Monate vor dem Umzug)
☐ Steuerberater konsultieren: Prüfe mit einem auf Auslandsthemen spezialisierten Steuerberater deine persönliche Situation, insbesondere bezüglich Wegzugsbesteuerung und laufender Steuerpflichten.
☐ Wegzugsbesteuerung prüfen: Halte Beteiligungen von mehr als 1 %? Dann prüfe frühzeitig, ob und wie die Wegzugsbesteuerung greift und welche Gestaltungsoptionen bestehen.
☐ Wohnsitz in Deutschland abmelden: Plant die offizielle Abmeldung beim Einwohnermeldeamt und kündige ggf. Mitgliedschaften, Verträge und Krankenversicherungen.
☐ Zypern Limited gründen (optional): Wenn du die 60-Tage-Regel nutzen möchtest, muss eine Limited oder ein Gewerbe auf Zypern vorhanden sein. Starte den Gründungsprozess frühzeitig.
Phase 2: Ankunft und Immigration auf Zypern
☐ Unterkunft sichern: Schließe einen Langzeitmietvertrag ab oder erwerbe eine Immobilie - dieser Nachweis ist für die Immigration und den Non-Dom-Status zwingend erforderlich.
☐ Yellow Slip beantragen: Melde dich bei der zuständigen zyprischen Behörde an und beantrage deine permanente Aufenthaltserlaubnis (Yellow Slip / Registration Certificate).
☐ Zyprische Steuernummer beantragen: Nach Erhalt des Yellow Slip kannst du beim Finanzamt (Tax Department) deine zyprische Steuernummer (TIC) beantragen.
☐ GESY-Registrierung: Melde dich beim staatlichen Gesundheitssystem Zyperns (GESY/NHS) an, um Zugang zur medizinischen Versorgung zu erhalten.
Phase 3: Non-Dom-Status und steuerliche Optimierung
☐ Non-Dom-Status beantragen: Mit Steuernummer, Yellow Slip und erfüllten Aufenthaltsbedingungen kannst du den Non-Dom-Status beantragen - idealerweise über einen erfahrenen zyprischen Steuerberater.
☐ Steuerliche Ansässigkeit dokumentieren: Sammle Belege für deinen Aufenthalt (Boarding-Pässe, Stromrechnungen, Kontoauszüge), um bei Bedarf ein Steuerzertifikat beantragen zu können.
☐ Steuererklärung einreichen: Jede in Zypern steuerpflichtige Person muss bis zum 30. April des Folgejahres eine Einkommensteuererklärung abgeben.
☐ Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen planen: Als Limited-Inhaber zahlst du Körperschaftsteuer in zwei Raten: bis zum 31. Juli und bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres.
Fazit
Zypern bietet innerhalb der EU ein einzigartiges Steuersystem, das insbesondere für Unternehmer, Selbstständige und vermögende Privatpersonen enorme Vorteile bietet. Die Kombination aus 15 % Körperschaftsteuer, steuerfreien Dividenden im Rahmen des Non-Dom-Status und einem großzügigen Einkommensteuerfreibetrag macht die Insel zu einem der attraktivsten Standorte für eine legale Steueroptimierung in Europa. Die Steuerreform 2026 hat das System weiter modernisiert und einige Lücken geschlossen - aber auch neue Vorteile geschaffen. Wer den Schritt nach Zypern in Betracht zieht, sollte sich frühzeitig von einem spezialisierten Steuerberater begleiten lassen, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Lass uns gemeinsam deine LTD gründen
Wir leben und arbeiten auf Zypern und helfen bei allen Fragen rund um Auswandern, Firmengründung und Alltag – persönlich und auf Deutsch.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie funktioniert die Wegzugsbesteuerung für GmbH-Gesellschafter beim Umzug nach Zypern?
Wer mindestens 10 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war und Beteiligungen von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält, muss beim Wegzug eine Steuer auf den fiktiven Veräußerungsgewinn zahlen. Der Wert der Anteile zum Zeitpunkt des Wegzugs wird dabei als Bemessungsgrundlage herangezogen. Es gibt jedoch legale Gestaltungsmöglichkeiten, etwa eine Ratenzahlung oder die Nutzung von EU-Freizügigkeitsrechten - hier ist spezialisierte Beratung unerlässlich.
Kann ich als Zypern-Resident auch eine GmbH in Deutschland behalten?
Grundsätzlich ja, allerdings musst du dabei aufpassen, dass keine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland entsteht, die die Gewinne der deutschen GmbH in Deutschland steuerpflichtig macht. Entscheidend ist, dass die Geschäftsführung tatsächlich von Zypern aus erfolgt und keine wesentlichen Entscheidungen auf deutschem Boden getroffen werden. Eine strukturierte Beratung durch einen Steuerexperten ist hier dringend empfohlen.
Welche Dokumente benötige ich, um ein Steuerzertifikat in Zypern zu beantragen?
Für das Steuerzertifikat benötigst du Boarding-Pässe als Aufenthaltsnachweis, Stromrechnungen deiner zyprischen Unterkunft, einen gestempelten Arbeits- und Mietvertrag über 12 Monate, die letzte Einkommensteuererklärung, Nachweise über geleistete Sozialversicherungsbeiträge sowie Kontoauszüge, die Ausgaben in Zypern belegen. Das Zertifikat ist besonders wichtig, wenn du gegenüber ausländischen Behörden oder Banken deine steuerliche Ansässigkeit in Zypern nachweisen musst.
Gibt es auf Zypern eine Schenkung- oder Erbschaftsteuer?
Nein, Zypern erhebt weder eine Erbschaftsteuer noch eine Schenkungsteuer. Die Übertragung von Vermögen - inklusive Gesellschaftsanteilen einer Zypern Limited - auf Erben oder Beschenkte ist vollständig steuerfrei. Das macht Zypern auch für die langfristige Vermögens- und Nachfolgeplanung besonders interessant.
Wie wird Trading mit Kryptowährungen in Zypern seit 2026 besteuert?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Privatpersonen eine Pauschalsteuer von 8 % auf Gewinne aus dem Verkauf, Tausch oder der Schenkung von Kryptowährungen. Verluste können ausschließlich mit Gewinnen desselben Steuerjahres verrechnet werden - ein Verlustvortrag auf Folgejahre ist nicht möglich. Mining-Erträge fallen nicht unter die 8 %-Regelung, sondern unterliegen der regulären Einkommensteuer. Für Unternehmen gilt die normale Körperschaftsteuer von 15 %.




