Zypern Limited ohne Wohnsitz: Steuern & Vorteile

Eine Zypern Limited ohne Wohnsitz in Zypern zahlt auf ihre Gewinne 15 % Körperschaftsteuer in Zypern. Thesaurierte Gewinne sind in Deutschland zunächst nicht steuerpflichtig, sofern es sich um aktive Einkünfte mit echter Substanz auf Zypern handelt - bei passiven Einkünften kann die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (§ 8 AStG) greifen. Erst bei Ausschüttung nach Deutschland fällt die Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag an.


Das Wichtigste in Kürze

Körperschaftsteuer nur 15 %: Die Zypern Limited unterliegt einer Körperschaftsteuer von lediglich 15 % - deutlich niedriger als die kombinierte Steuerlast in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Keine CFC-Besteuerung durch Deutschland: Da Zypern kein Niedrigsteuerland im Sinne des deutschen Steuerrechts ist, greifen die deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln (CFC-Regeln) bei einer Zypern Limited in der Regel nicht.

Dividenden in Deutschland abgeltungsteuerpflichtig: Ausgeschüttete Dividenden an einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter unterliegen der deutschen Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag - nicht ausgeschüttete Gewinne hingegen bleiben zunächst steuerfrei.

Nettoertrag rund 21 % höher: Im direkten Vergleich erzielt ein Gesellschafter bei einem Jahresgewinn von 200.000 EUR über eine Zypern Limited einen um rund 21,1 % (ca. 21.830 EUR) höheren Nettoertrag als über eine deutsche GmbH.

Reinvestition als strategische Option: Nicht ausgeschüttete Gewinne können steuerneutral in Immobilien, Wertpapiere oder die Unternehmensentwicklung reinvestiert werden - die Zypern Limited fungiert dabei als flexible 'Spardose'.

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Einführung

Viele Unternehmer träumen davon, die Steuervorteile einer EU-Gesellschaft zu nutzen, ohne dafür ihr gewohntes Leben in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufgeben zu müssen. Die Zypern Limited macht genau das möglich - doch das Thema 'Zypern Limited ohne Wohnsitz Steuern' ist komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Zwischen Abgeltungsteuer, CFC-Regeln, Doppelbesteuerungsabkommen und der strategischen Reinvestition von Gewinnen gibt es entscheidende Details, die über Erfolg oder Misserfolg der Struktur entscheiden. Dieser Artikel erklärt dir präzise, welche Steuerregeln gelten, welche Gestaltungsspielräume du hast und wie du die Zypern Limited als echtes Werkzeug zur Vermögensoptimierung einsetzen kannst - rechtssicher und transparent.

Die schnelle Antwort

Eine Zypern Limited ohne Wohnsitz in Zypern zahlt auf ihre Gewinne 15 % Körperschaftsteuer in Zypern. Nicht ausgeschüttete Dividenden sind in Deutschland zunächst nicht steuerpflichtig, da Zypern nicht als Niedrigsteuerland gilt und die deutschen CFC-Regeln in der Regel nicht greifen. Erst bei Ausschüttung nach Deutschland fällt die Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag an.

Wie wird eine Zypern Limited ohne Wohnsitz steuerlich behandelt?

Der Kern der Frage lautet: Was passiert steuerlich, wenn du als in Deutschland ansässiger Unternehmer eine Zypern Limited besitzt, aber deinen Wohnsitz nicht nach Zypern verlegst? Die Antwort hängt davon ab, ob und wie du Gewinne ausschüttest. Die Zypern Limited selbst unterliegt in Zypern der Körperschaftsteuer von 15 %. Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag oder vergleichbare Abgaben wie in Deutschland gibt es auf Unternehmensebene nicht. Das ist der erste und wichtigste Vorteil der Struktur.

Solange Gewinne nicht nach Deutschland ausgeschüttet werden und als thesaurierte Gewinne in der Gesellschaft verbleiben, entsteht in Deutschland zunächst keine Steuerpflicht. Das Eigenkapital der Zypern Limited wächst – und du hast die volle Flexibilität, wann und in welchem Umfang du Dividenden beziehst. Diese zeitliche Steuerung ist ein zentrales Planungsinstrument.

Tipp: Nutze die Flexibilität der Zypern Limited bewusst: In Jahren mit hohem persönlichem Einkommen kannst du auf Ausschüttungen verzichten und Gewinne thesaurieren. In einkommensschwächeren Jahren – etwa nach Renteneintritt – kannst du gezielt ausschütten und so die Gesamtsteuerbelastung über dein Leben hinweg optimieren.

CFC-Regeln und Zypern: Wann die Hinzurechnungsbesteuerung greift – und wann nicht

Ein häufiges Missverständnis betrifft die sogenannten CFC-Regeln (Controlled Foreign Corporation), auf Deutsch auch als Hinzurechnungsbesteuerung bekannt. Nach deutschem Steuerrecht kann das Einkommen einer ausländischen Gesellschaft unter bestimmten Umständen dem deutschen Gesellschafter direkt zugerechnet und in Deutschland besteuert werden – auch ohne Ausschüttung. Für die Zypern Limited ist das differenziert zu betrachten.

Seit dem ATAD-Umsetzungsgesetz 2022 greifen die deutschen CFC-Regeln, wenn die ausländische Gesellschaft einer effektiven Steuerbelastung von unter 15 % unterliegt (§ 8 Abs. 5 AStG). Mit ihrer Körperschaftsteuer von 15 % liegt die Zypern Limited exakt an dieser Schwelle – nicht klar darüber, nicht darunter. Entscheidend wird daher die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Einkünften:

  • Aktive Einkünfte (Dienstleistungen, operativer Handel, produzierendes Gewerbe) mit echter wirtschaftlicher Substanz in Zypern – Büro, Personal, tatsächliche Geschäftstätigkeit – fallen in der Regel nicht unter die Hinzurechnungsbesteuerung.
  • Passive Einkünfte (Zinsen, Lizenzgebühren, Vermietung außerhalb eines aktiven Geschäftsbetriebs) können hingegen der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen – auch wenn Substanz in Zypern vorhanden ist.
Achtung: Die CFC-Regeln greifen nicht pauschal – aber auch nicht pauschal nicht. Entscheidend sind die Art der Einkünfte und die tatsächliche wirtschaftliche Substanz deiner Zypern Limited. Eine reine Briefkastenfirma ohne Betriebsstätte, Personal oder nachweisbare Geschäftstätigkeit ist steuerrechtlich angreifbar. Lass die Struktur unbedingt von erfahrenen Steuerberatern mit Zypern-Expertise aufsetzen und prüfen.

Dividendenausschüttung nach Deutschland: Was genau besteuert wird

Wenn du als in Deutschland ansässiger Gesellschafter Dividenden aus deiner Zypern Limited beziehst, unterliegen diese in Deutschland der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer, also effektiv 1,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % der Abgeltungsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern). In Zypern selbst fallen auf ausgeschüttete Dividenden an einen nicht in Zypern ansässigen Gesellschafter keine weiteren Steuern an – Zypern erhebt keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden.

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Zypern stellt sicher, dass dieselben Einkünfte nicht zweimal besteuert werden. Die in Zypern bereits gezahlte Körperschaftsteuer wird bei der Berechnung der deutschen Steuerlast berücksichtigt. Schüttest du nur einen Teil der Gewinne aus, verbleibt der Rest steuerneutral in der Gesellschaft und kann weiter investiert werden.

Gut zu wissen: Bei höheren Ausschüttungen an Alleingesellschafter kann das Teileinkünfteverfahren (60 % der Dividende zum persönlichen ESt-Satz) günstiger sein als die Abgeltungsteuer – insbesondere bei Beteiligungen über 25 % oder bei Mitarbeit im Unternehmen. Die optimale Variante ist immer individuell mit einem Steuerberater zu prüfen.

Steuervergleich: Zypern Limited vs. Deutsche GmbH

Ein konkretes Zahlenbeispiel macht den Unterschied greifbar. Nehmen wir einen Jahresgewinn von 200.000 EUR vor Steuern und vergleichen die vollständige Ausschüttung an einen in Deutschland ansässigen Gesellschafter (ohne Kirchensteuer, Gewerbesteuer-Hebesatz 400 %):

SteuerpositionZypern LimitedDeutsche GmbH
Jahresgewinn vor Steuern200.000 EUR200.000 EUR
Körperschaftsteuer (15 %)30.000 EUR30.000 EUR
Solidaritätszuschlag auf KSt (5,5 %)1.650 EUR
Gewerbesteuer (ca. 14 %)28.000 EUR
Gewinn nach Unternehmensteuern170.000 EUR140.350 EUR
Abgeltungsteuer (25 %)42.500 EUR35.088 EUR
Solidaritätszuschlag auf Abgeltungsteuer2.337,50 EUR1.930 EUR
Gesamte Steuerlast74.837,50 EUR96.668 EUR
Nettoertrag nach Steuern125.162,50 EUR103.332 EUR

Das Ergebnis ist eindeutig: Der Nettoertrag über die Zypern Limited ist um rund 21,1 % höher als über eine deutsche GmbH – ein absoluter Vorteil von knapp 21.830 EUR pro Jahr. Der entscheidende Unterschied liegt in der fehlenden Gewerbesteuer und dem fehlenden Solidaritätszuschlag auf Unternehmensebene. Dieser Vorteil entsteht bereits bei vollständiger Ausschüttung – bei Thesaurierung der Gewinne ist der Vorteil noch größer.

Tipp: Der Steuervergleich zeigt den Vorteil bei vollständiger Ausschüttung. Wenn du Gewinne in der Zypern Limited thesaurierst und reinvestierst, entfällt die Abgeltungsteuer zunächst vollständig – der Steuervorteil gegenüber der deutschen GmbH ist dann noch deutlich größer.

Strategien zur Reinvestition nicht ausgeschütteter Gewinne

Die vielleicht spannendste Eigenschaft der Zypern Limited ohne Wohnsitz ist die Möglichkeit, thesaurierte Gewinne innerhalb der Gesellschaft steuerneutral zu reinvestieren. Die Gesellschaft fungiert dabei als flexible ‚Spardose‘, die Kapital ansammelt und strategisch einsetzt. Folgende Reinvestitionsstrategien sind besonders attraktiv:

  • Wertpapierhandel und Trading – Steuerfreiheit auf Securities-Gewinne: Ein absoluter USP der Zypern Limited: Gewinne aus dem Handel mit Aktien, ETFs, Anleihen, Optionen und Futures sind auf Unternehmensebene nach Art. 8 des zypriotischen Income Tax Law vollständig steuerfrei – ohne Einschränkungen bei Haltedauer oder Volumen. Eine kontinuierliche Reinvestition ermöglicht einen erheblichen Vermögensaufbau.
  • Immobilieninvestitionen: Die Zypern Limited kann Immobilien in Zypern, Deutschland oder international erwerben und vermieten. Der Gesellschafter kann Objekte auch selbst nutzen – etwa als Feriendomizil. Die steuerlichen Implikationen der privaten Nutzung (verdeckte Gewinnausschüttung) sollten dabei sorgfältig geplant werden.
  • Langfristige Altersvorsorge: Die Gesellschaft kann als Instrument zur Vermögensbildung für den Ruhestand dienen. Gewinne verbleiben im Unternehmen, wachsen steuerbegünstigt und können im Alter bedarfsgerecht ausgeschüttet werden.
  • Unternehmensentwicklung und Expansion: Reinvestitionen in neue Märkte, Niederlassungen, Forschung und Entwicklung oder innovative Technologien steigern den Unternehmenswert und können zusätzliche steuerliche Begünstigungen wie die IP-Box-Regelung (effektiv 3 % auf Lizenzgewinne) erschließen.
Gut zu wissen: Die Zypern Limited kann auch als Outsourcing-Vehikel genutzt werden. Projekte, die bisher von einer deutschen GmbH ausgeführt wurden, können an die Zypern Limited übertragen werden. Da Löhne und Betriebskosten in Zypern deutlich niedriger sind (Sozialversicherung: je 8,8 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vs. ca. 19,5 % je Seite in Deutschland), lassen sich erhebliche Kosteneinsparungen erzielen. Wichtig: Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen müssen fremdüblich sein.

Vorteile der Zypern Limited für Unternehmer ohne Wohnsitzwechsel im Überblick

Die Zypern Limited bietet auch ohne Verlagerung des persönlichen Lebensmittelpunkts eine Fülle struktureller Vorteile, die weit über die reine Steueroptimierung hinausgehen. Zypern ist EU-Mitglied, hat ein stabiles Rechtssystem nach britischem Common Law, einen gut ausgebildeten mehrsprachigen Arbeitsmarkt und eine moderne digitale Verwaltungsinfrastruktur. Die Gründung und laufende Verwaltung einer Zypern Limited ist deutlich weniger bürokratisch als in Deutschland.

  • Körperschaftsteuer 15 % – keine Gewerbesteuer, kein Solidaritätszuschlag auf Unternehmensebene
  • Gewinne aus Securities-Handel (Aktien, ETFs, Anleihen, Derivate) auf Ltd-Ebene vollständig steuerfrei
  • Zypern erhebt keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden an ausländische Gesellschafter
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz schützt vor Doppelbesteuerung
  • Sozialversicherungskosten in Zypern deutlich niedriger als in DACH-Ländern
  • Kein gesetzliches Mindestkapital – übliches Praxis-Kapital ab 1.000 EUR
  • Flexibler Umgang mit Gewinnen: Thesaurierung, Ausschüttung oder Reinvestition jederzeit möglich
  • Zugang zu EU-Binnenmarkt und attraktiver IP-Box-Regelung (effektiv 3 %) für geistige Eigentumsrechte
Achtung – Wegzugsbesteuerung: Wenn du zu einem späteren Zeitpunkt aus Deutschland wegziehst (etwa nach Zypern selbst), greift bei Beteiligungen ab 1 % die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auf die stillen Reserven deiner Ltd-Anteile. Innerhalb der EU/des EWR ist eine zinslose Stundung möglich, außerhalb wird die Steuer sofort fällig. Plane diesen Schritt frühzeitig mit einem Steuerberater – unterschätzte Wegzugsbesteuerung kann spätere Strukturanpassungen erheblich verteuern.
Achtung – Director-Haftung: Seit der Steuerreform 2026 tragen Directors einer Zypern Limited eine persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung steuerlicher Pflichten – auch über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus. Eine professionelle Begleitung durch erfahrene Steuerberater und Rechtsanwälte vor Ort ist daher nicht optional, sondern essenziell für eine rechtssichere Struktur.

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Deine Checkliste

Phase 1: Strategische Vorbereitung (vor der Gründung)

Steuerliche Ausgangssituation analysieren: Prüfe deine aktuelle Steuerlast in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und berechne den potenziellen Vorteil durch eine Zypern Limited.

Geschäftsmodell auf Eignung prüfen: Stelle fest, ob dein Geschäftsmodell für eine Verlagerung von Projekten oder die Gründung einer eigenständigen Zypern Limited geeignet ist (Dienstleistungen, IT, Trading, Immobilien etc.).

CFC-Risiko bewerten: Kläre mit einem Steuerberater, ob deine geplante Gesellschaftsstruktur die Anforderungen an wirtschaftliche Substanz erfüllt, um CFC-Risiken zu vermeiden.

DBA-Regelungen verstehen: Informiere dich über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen deinem Wohnsitzland und Zypern und dessen Auswirkungen auf Dividendenausschüttungen.

Phase 2: Gründung der Zypern Limited

Gesellschaftsform und Struktur festlegen: Entscheide, ob eine einfache Zypern Limited oder eine Holding-Struktur für deine Zwecke optimaler ist.

Betriebsstätte und Substanz aufbauen: Sorge für eine echte wirtschaftliche Präsenz in Zypern - registrierte Adresse, Buchhaltung, ggf. lokales Personal oder Büro.

Bankverbindung eröffnen: Richte ein Geschäftskonto für die Zypern Limited ein - idealerweise bei einer zypriotischen oder internationalen Bank mit EU-Zulassung.

Buchhaltung und Compliance einrichten: Beauftrage einen lokalen Steuerberater mit der laufenden Buchhaltung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und der Einreichung von Steuererklärungen.

Phase 3: Laufender Betrieb und Steueroptimierung

Dividendenstrategie festlegen: Entscheide jährlich, ob und wie viel du ausschüttest - abhängig von deinem persönlichen Einkommensbedarf und der steuerlichen Gesamtsituation.

Reinvestitionsstrategie umsetzen: Lege fest, ob nicht ausgeschüttete Gewinne in Immobilien, Wertpapiere, Trading oder die Unternehmensentwicklung fließen sollen.

Compliance in beiden Ländern sicherstellen: Erfülle alle steuerlichen Meldepflichten sowohl in Zypern (Körperschaftsteuer, Jahresabschluss) als auch in deinem Wohnsitzland (Offenlegung ausländischer Beteiligungen, Kapitalertragssteuer auf Ausschüttungen).

Steuerreform 2026 berücksichtigen: Prüfe, ob die Änderungen bei der Special Defence Contribution (SDC) und den Director-Haftungsregeln Anpassungen an deiner Struktur erfordern.

Fazit

Eine Zypern Limited ohne Wohnsitz in Zypern ist eine rechtlich solide und steuerlich attraktive Struktur für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz - vorausgesetzt, sie wird professionell aufgesetzt und betrieben. Der Nettoertragsvorteil auf rund 21 % gegenüber einer deutschen GmbH, die Flexibilität bei Ausschüttungen und die vielfältigen Reinvestitionsmöglichkeiten machen die Zypern Limited zu einem leistungsstarken Instrument der internationalen Steuerplanung. Entscheidend ist dabei eine echte wirtschaftliche Substanz in Zypern und die lückenlose Erfüllung aller Compliance-Anforderungen in beiden Ländern - nur dann entfaltet die Struktur ihren vollen Nutzen und bleibt dauerhaft rechtssicher.

Kristian Trpcevski - Geschäftsführer der SEOGUIDELINE LTD. Aus Freiburg im Breisgau, jetzt auf Zypern.

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Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich meinen deutschen Wohnsitz abmelden, um von den Steuervorteilen der Zypern Limited zu profitieren?

Nein, ein Wohnsitzwechsel nach Zypern ist nicht erforderlich. Du kannst deinen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz behalten und trotzdem eine Zypern Limited besitzen. Die Steuervorteile auf Unternehmensebene (15 % Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer) gelten unabhängig vom Wohnsitz des Gesellschafters. Lediglich ausgeschüttete Dividenden unterliegen dann der Abgeltungsteuer im Wohnsitzland.

Wie hoch ist das Mindestkapital für die Gründung einer Zypern Limited?

Das Mindestkapital einer Zypern Limited (Private Company Limited by Shares) beträgt typischerweise 1.000 EUR. Damit ist die Kapitalanforderung deutlich geringer als bei einer deutschen GmbH, die ein Stammkapital von mindestens 25.000 EUR erfordert. Das eingezahlte Stammkapital muss nicht vollständig sofort einbezahlt werden.

Welche laufenden Pflichten hat eine Zypern Limited gegenüber den zypriotischen Behörden?

Eine Zypern Limited muss jährlich einen geprüften Jahresabschluss beim Handelsregister einreichen, eine Körperschaftsteuererklärung abgeben und die Mehrwertsteuer-Meldepflichten erfüllen, sofern die Umsatzschwelle überschritten wird. Darüber hinaus sind die Anforderungen an wirtschaftliche Eigentümer (Beneficial Ownership Register) zu beachten. Die laufende Buchhaltung muss von einem zugelassenen Steuerberater in Zypern geführt werden.

Kann eine Zypern Limited Mitarbeiter in Deutschland oder anderen EU-Ländern beschäftigen?

Ja, eine Zypern Limited kann grundsätzlich Mitarbeiter in anderen EU-Ländern beschäftigen. Dabei gelten jedoch die Arbeits- und Sozialversicherungsrechtsvorschriften des jeweiligen Beschäftigungslandes. Für in Deutschland tätige Mitarbeiter müssen deutsche Sozialversicherungsbeiträge abgeführt und deutsches Arbeitsrecht eingehalten werden. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung ist in jedem Fall empfehlenswert.

Was passiert steuerlich mit der Zypern Limited, wenn ich meinen Wohnsitz irgendwann doch nach Zypern verlege?

Bei einem Wohnsitzwechsel nach Zypern kannst du zusätzlich den sogenannten Non-Dom-Status beantragen. Dieser befreit dich als Zypern-Ansässigen von der Special Defence Contribution (SDC) auf Dividenden und Zinsen für bis zu 17 Jahre (mit der Steuerreform 2026 verlängerbar um zweimal 5 Jahre). Dividenden aus deiner Zypern Limited wären dann in Zypern vollständig steuerfrei - ein erheblicher zusätzlicher Vorteil gegenüber der Situation mit Wohnsitz in Deutschland.

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